Der Rechtsanwalt

Der Erfolg hat zwei Väter. Zum einen die soliden juristischen Kenntnisse –

das ist eine Selbstverständlichkeit. Zum anderen die Fähigkeit, die wirk-

lichen Interessen des ratsuchenden Mandanten zu erkennen und zu verstehen. Diese juristische Empathie biete ich Ihnen mit über 30 jähriger Berufserfahrung.

Geboren 1957 in München. Studium der Rechtswissenschaften und Philosophie.

Erstes juristisches Staatsexamen 1983. Wissenschaftliche Tätigkeit am

Institut für Rechtsinformatik der Ludwig Maximilian Universität. Zweites juristisches Staatsexamen und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1986.

Seit dem bis heute selbständig in eigener Kanzlei als Rechtsanwalt tätig. Ausbildung für den Fachanwalt für Strafrecht (2001) und Familienrecht

(2002).